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Dichtheitsprüfung

Ist Ihr Abwasser - Hausanschluss dicht?
Die Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz

Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen - neue Abwasserleitungen sogar direkt nach der Verlegung. Auch bei einer Änderung des Entwässerungssystems ist eine Prüfung vorgeschrieben. Unter „baulicher Veränderung“ wird beispielsweise der Austausch von Leitungen oder Dichtungen, die Sanierung und auch die Erweiterung des Leitungsnetzes verstanden. Hierbei erstreckt sich die Prüfpflicht auf das gesamte Leitungsnetz, nicht nur auf den Bereich, der geändert oder saniert wurde. Die gesetzlichen Regelungen zur geforderten Dichtheitsprüfung lassen sich im Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) nachlesen. Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen und Bauprodukte sind in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) beschrieben.

Nicht fachgerecht eingebautes Dichtungselement Nicht fachgerecht eingebautes Dichtungselement
Rohrleitung mit Längsrissen und Scherbenbruch Rohrleitung mit Längsrissen und Scherbenbruch
Starker Muffenversatz und sichtbare Dichtung Starker Muffenversatz und sichtbare Dichtung
Undichte Rohrverbindung und Scherbenbruch Undichte Rohrverbindung und Scherbenbruch

 

Fristen zur Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasseranlagen:

Die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim haben jeweils eine „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen gemäß § 61a LWG NRW“ erlassen. Aus dem Straßen- und Fristenverzeichnis (Anlage1) zu diesen Satzungen ist ersichtlich, bis zu welchem Termin welche Grundstücke die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben müssen. Den genauen Wortlaut der Satzungen und die Anlagen 1 finden Sie hier:

Alle Grundstückseigentümer werden mit separaten Schreiben auf die für Sie gültige Frist im Vorjahr zum jeweiligen Prüftermin informiert. Weitere Informationen finden Sie demnächst auch auf den offiziellen Internetseiten der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim.

Welche Überprüfungen sind erforderlich?

Abwasserleitungen müssen geschlossen und dicht sein. Deshalb sind alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- und Mischwasser auf Dichtheit zu überprüfen. Von der Prüfung ausgenommen sind reine Regenwasserleitungen. Dies gilt für die Leitungen auf den Privatgrundstücken bis zum Hauptkanal in der Straße. Die Dichtheitsprüfung ist nach den einschlägigen Normen durchzuführen. Folgende Prüfverfahren sind in der Gemeinde Alfter und in der Stadt Bornheim zugelassen:

  • optische Inspektion/ Prüfung ( TV- Untersuchung)
  • drucklose Prüfung mit Wasser
  • Druckprüfung mit Wasser oder Luft

Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasseranlagen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck durchzuführen.

Wer führt die Dichtheitsprüfung durch?

Dichtheitsprüfungen sind von Sachkundigen durchzuführen. Es ist ratsam, sich mehrere Angebote für die Überprüfung einzuholen.

Weitere Informationen bei der Regionalgas unter 02251.708-313 oder bei der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V (DWA)

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat eine neue Broschüre zur Prüfung von Abwasserleitungen herausgeben.

Sie haben die Möglichkeit sich die Broschüre: "Dichtheitsprüfung - private Abwasserleitungen" direkt von der Seite des Ministeriums herunterzuladen.

Broschüre Alfter Broschüre Bornheim